Tipps rund um die Gewerbesteuer
Die 9 wichtigsten Fragen zur Gewerbesteuer

Gewerbesteuer sparen leicht gemacht

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Generell gesprochen zahlen alle Unternehmen Gewerbesteuer, unabhängig davon, ob es sich um Einzelunternehmen, GbR oder Kapitalgesellschaften handelt. Im Einzelfalle gelten Freibeträge oder besondere Regelungen für Kleinunternehmer. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten oder Journalisten gelten nicht als Gewerbetreibende, müssen somit keine Gewerbesteuererklärung einreichen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine steuerliche Einnahmequelle der Gemeinden. Sie orientiert sich an der Ertragskraft des Unternehmens. Zur Festlegung des für die Erhebung der Gewerbesteuer maßgebenden Ertrags wird vereinfacht gesagt der Gewinn zunächst um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.

Wer nimmt die Gewerbesteuer ein?

Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Gesetzlich geregelt ist dies durch das Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer rechtfertigt sich unter anderem dadurch, dass das Unternehmen von der Infrastruktur der jeweiligen Gemeinde profitiert.

Was ist der Hebesatz?

Der massgebliche Hebesatzes der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde individuell festgelegt. Er beträgt mindestens 200%. Die Berechnung erfolgt durch ein etwas umständliches Verfahren: der durch Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibetrag ermittelte maßgebende Gewerbeertrag wird zunächst mit der gesetzlich festgelegten Gewerbesteuer-Messzahl in Höhe von 3,5% multipliziert. Der damit berechnete Steuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die zu entrichtende Gewebesteuer.

Einfacher geht das natürlich mit unserem Gewerbesteuerrechner.

Was sind „Hinzurechnungen“?

Bei der Berechnung Ihrer Gewerbesteuerlast werden dem Gewinn wieder einige Beträge hinzugerechnet, die bei der Ermittlung des Gewinns vorher abgesetzt worden sind. Diese Hinzurechnungen führen zur Erhöhung der Gewerbesteuer. Dies geschieht gemäss Vorschrift von §8 des Gewerbesteuergesetzes. Zu einer Hinzurechnung kommt es zum Beispiel durch bezahlte Zinsen oder Finanzierungsanteile für Miete und Pacht.

Was sind Kürzungen?

Durch Kürzungen wird die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer gemindert. Dies geschieht gemäss §9 des Gewerbesteuergesetzes. Hierzu zählen zum Beispiel 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden (und nicht von der Grundsteuer befreiten) Grundbesitzes und Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs gelten, wenn die Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind.

Gibt es Freibeträge?

Freibeträge hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab: Kapitalgesellschaften haben keine Freibeträge.

Einzelunternehmen und Personenunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro.

Was kann ich bei einer hohen Gewerbesteuerzahlung bzw. Gewerbesteuerlast tun?

Unternehmer haben Rechte und Pflichten. Unter anderem leisten Sie mit Ihrer Steuer einen Betrag für die Allgemeinheit und die Nutzung der gesamten Staatlichen Infrastruktur. Andererseits ist Ihnen aber gestattet, Ihr Unternehmen in Rahmen der geltenden Vorschriften, auch an einem Ort Ihrer Wahl niederzulassen.

Durch Gründung einer GmbH in einer Gemeinde /Stadt mit niedriger Gewerbesteuer kann das unter Umständen Ihre Steuerlast beträchtlich reduzieren. Grünwald bei München bietet hier mit einem Gewerbesteuerhebesatz von nur 240% einen der günstigsten Standorte in der Bundesrepublik.

Darüber hinaus profitieren Sie von einem hervorragenden Ruf der Gemeinde, ein Firmensitz in Grünwald klingt nicht nur gut, sondern Sie befinden sich auch in bester Umgebung mit zahlreichen namhaften Unternehmen verschiedenster Branchen. Was das Gütesiegel Silicon Valley für die IT-Unternehmen in den USA bedeutet, gilt auch für den Standort Grünwald. Gerade in den Bereichen Unternehmensberatung, Personalberatung und Finanzen und ist Grünwald als Standort für die Qualität seiner angesiedelten Unternehmen international bekannt.

Selbstverständlich ist es möglich, auch bereits bestehende Unternehmen nach Grünwald zu verlegen. Wir helfen Ihnen mit den entsprechenden Dienstleistungen.

Spart ein Firmensitz in Grünwald tatsächlich Gewerbesteuer?

Ja, beachten Sie aber bitte: Gewerbesteuerrechtlich wird der Sitz nur dann als Betriebsstätte angesehen, wenn zugleich auch die geschäftsleitende Tätigkeit nachweisslich am Ort des Sitzes ausgeübt wird.


Wir weisen darauf hin, dass wir zur Rechts- und Steuerberatung nicht befugt sind. Soweit in unseren Ausführungen zu Rechts- oder Steuerfragen Stellung genommen wird, geben wir damit ausschließlich unsere Meinung und Erfahrungswerte wieder, die wir mit größtmöglicher Sorgfalt auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage gebildet haben.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Heudorf Services GmbH lediglich Büroräume vermietet und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung (Bürocenter) erbringt. Wir können damit keine Aussagen zu steuerlichen Folgen aus der Anmietung von Büroräumen in Grünwald abgeben. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, sich vor der Anmietung von Büroräumen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Grünwald mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.